Fachgebiete

Unsere Kanzlei ist für die Beratung und Vertretung im Familienrecht bekannt. Dazu gehören insbesondere Ehe, Partnerschaften, Lebensgemeinschaften, Kindschafts- und Unterhaltsrecht.

Beide Rechtsanwälte verfügen über eine langjährige Erfahrung im Familienrecht.

Jeder Rechtsanwalt beratet in allgemeinen Rechtssachen, also Angelegenheiten des täglichen und manchmal auch nicht alltäglichen Lebens. Über das Selbstverständliche hinaus haben wir uns neben dem Familienrecht auf nachfolgende Fachgebiete spezialisiert:
  • Erbrecht (z.B. Testamente, Verlassenschaftsverfahren, Pflichtteilsrecht, usw.)
  • Gemeindevertretungen (z.B. Verwaltungsrecht, Privatwirtschaftsverwaltung)
  • Luftfahrtrecht (z.B. Luftfahrtpersonal, Luftfahrzeughalter, Luftverkehrsunternehmen, Zivilflugplätze)
  • Schadenersatzrecht (z.B. Verkehrsunfälle, medizinische Behandlungsfehler)
  • Stiftungsrecht (z.B. Gründung, Verwaltung)
  • Unternehmensvertretung (z.B. Unternehmensgründung und -kauf, Arbeitsrecht, Vertragssachen)
  • Vertragsangelegenheiten (z.B. Miet-/Pacht-, Schenkungs-, Kaufverträge, Dienstverträge, SLA, usw.)
  • Verwaltungsrecht (z.B. Baurecht, Gewerberecht, usw.)
Tonitz & Rainer



Wir bieten keine kostenlose Erstberatung an, da wir Mandanten durch Leistung und nicht durch Akquisegespräche gewinnen wollen. Das Erstgespräch kostet nicht mehr als eine Konsultation beim Wahlarzt, dafür erhalten Sie allerdings eine umfassende Beratung.

Wenn Sie an Kosten denken, überlegen Sie was Sie eine falsche Entscheidung kosten kann!

Grundsätzlich bezahlt jeder Mandant seinen Anwalt selbst. Ein Kostenersatz kann z.B. durch eine Rechtschutzversicherung oder aufgrund gerichtlich zugesprochener Kosten durch den Prozessgegner erfolgen.

Das anwaltliche Honorar wird entsprechend den gesetzlichen und standesrechtlichen Bestimmungen (z.B. Rechtsanwalts-tarifgesetz, Allgemeine Honorar-Kriterien, Notariatstarifgesetz, etc.) nach Maßgabe der jeweiligen Bemessungsgrundlage und des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit bestimmt. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen können im Internet abgerufen werden: www.ris.bka.gv.at, www.oerak.at




In der Rechtsberatung und –vertretung sind wir gut vernetzt und beziehen im Bedarfsfall Spezialisten ein: